Fachanwältin für Familienrecht
wurde 1959 in Bielefeld geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld (Einstufige Juristenausbildung). Die Rechtspraktikantenausbildung absolvierte sie am Landgericht Detmold und am Oberlandesgericht in Hamm. Nach dem Assessor-Examen folgte in der Zeit von 1985 bis 1987 eine Assistentinnentätigkeit an der Universität Bielefeld und eine Promotion aus dem Gebiet des Notarrechts. Dr. Ulrike Hädrich-Riedenklau ist seit 1987 erstinstanzlich als Rechtsanwältin in Bielefeld und seit 1988 als Rechtsanwältin beim Oberlandesgericht Hamm zugelassen.
Notarielle Rechtsbetreuung - insbesondere Vollzugs- und Treuhandtätigkeiten des Notars - Peter Lang Verlag
Scheidungs- und Scheidungsfolgen, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Kindschaftsrecht, Familienrechtliche Ausgleichsansprüche, eheliches Güterrecht
Schutz des Urhebers, urheberrechtliche Verwertungsrechte, Rechtsverletzungen im Internet
insb. Notarhaftungsrecht im Zusammenhang mit Beratungen, Vertragsgestaltungen, Beurkundungen, Vollzugs und Treuhandtätigkeiten
Arzthaftungsrecht, Darlegung und Beweis von Behandlungsfehlern und unterbliebener Aufklärung, Auskunfts- sowie Einsichts- und Herausgabeansprüche im Zusammenhang mit Krankenunterlagen, Abfindungsver-einbarungen, Zahnarztbehandlung, Arztvertragsrecht
Versicherungsvertragsrecht, Haftpflichtversicherung, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Feuerversicherung